Vereinsregeln

Spielordnung

– Gültig ab April 2024 – 

Um einen möglichst reibungslosen Ablauf des allgemeinen Spielbetriebes zu gewährleisten, sind alle Spielerinnen und Spieler aufgefordert, sich an folgende Bestimmungen zu halten:

§1 Die Platzreservierung an der auf der Tennisanlage befindlichen Belegungstafel entfällt bis auf Weiteres. Stattdessen ist das Platzbuchungssystem im Internet (siehe Homepage des TC Rösrath unter www.tcroesrath.de bzw. www.tellmewhatyouwant.de) zu nutzen. Eine Platzreservierung kann frühestens 1 Woche vor dem gewünschten Spieltermin vorgenommen werden.

§2 Die Zeitdauer eines Spiels beträgt 1 Stunde für Einzel und wahlweise 1 Stunde oder 1,5 Stunden für Doppel (Mixed). Dabei ist das Spiel so rechtzeitig zu beenden, dass die anschließende Platzpflege noch innerhalb dieser Zeitspanne durchgeführt werden kann.

§3 Wer eine Platzreservierung vorgenommen hat, sie dann aber doch nicht wahrnehmen kann, möge bitte unverzüglich im Platzbuchungssystem eine Stornierung vornehmen, damit andere Mitglieder den Platz ggf. nutzen können. Sofern außerdem 15 Minuten nach Zeitbeginn der Platz nicht tatsächlich in Anspruch genommen worden ist, verfällt die getätigte Buchung und der Platz kann für die verbleibende restliche Zeit von anderen Mitgliedern in Anspruch genommen werden.

§4 Sofern aus Witterungsgründen ein Spiel erst verspätet begonnen werden kann oder vorübergehend unterbrochen werden muss, bleibt gleichwohl die Endzeit der vorgenommenen Platzreservierung unverändert, d.h. nachfolgende Platzbuchungen anderer Mitglieder verschieben sich nicht.

§5 Platzreservierungen für Trainer, Medenspiele oder Club-Turniere werden vom Vorstand im Online-Buchungssystem eingetragen.

§6 Spielt ein Mitglied mit einem Gastspieler (Einzel oder im Rahmen von Doppel/Mixed), wird hierfür eine Gastgebühr fällig. Diese beträgt pro Gast und Spieleinheit (1 bzw. 1,5 Stunden) 8,00 € für Gäste ab 25 Jahre sowie 4,00 € für Gäste unter 25 Jahre. Für Mitglieder der anderen drei Rösrather Tennisvereine wird keine Gastgebühr erhoben. Jeder Gast darf innerhalb eines Kalenderjahres maximal fünfmal auf unserer Anlage spielen. Abweichend davon dürfen jugendliche Mitglieder (bis 18 Jahre) der anderen drei Rösrather Tennisvereine vor 18:00 Uhr unbegrenzt häufig und kostenlos als Gast mit Jugendlichen des TCR auf unserer Anlage spielen. Die Gastspiel-Regelung für Jugendliche gilt entsprechend für Erwachsene ab 65 Jahre der anderen Rösrather Tennisvereine, für diese jedoch ausschließlich montags bis freitags (außer an Feiertagen), jeweils bis 13:00 Uhr. Das Spielen mit einem Gast ist in Zusammenhang mit der Platzbuchung verpflichtend per E-Mail an finanzen@tcroesrath.de dem Vorstand anzuzeigen. Die Gastgebühr wird dem Mitglied nach Ablauf des Kalenderjahres in Rechnung gestellt. HINWEIS: Gastspieler fallen nicht unter den Geltungsbereich der für den Verein bestehenden Unfallversicherung seiner Mitglieder.

§7 An Wochenenden und Feiertagen darf erst ab 8 Uhr morgens gespielt werden.

§8 An der Trainingswand darf nur zwischen 9 Uhr und 13 Uhr sowie 15 Uhr und 20 Uhr gespielt werden. Dabei ist auf Spiele im Rahmen von Medenspielen oder ggf. Club-Turnieren, die auf den Plätzen 3 und 4 ausgetragen werden, Rücksicht zu nehmen.

§9 Das Clubhaus darf nicht mit Tennisschuhen betreten werden.

§10 Anweisungen der Vorstandsmitglieder sind zu befolgen.

§11 Hunde dürfen nicht auf die Plätze mitgenommen werden. Darüber hinaus sind Hunde auf der gesamten Anlage anzuleinen und etwaiger anfallender Hundekot ist vom Hundehalter sofort zu beseitigen.

§12 Wer gegen diese Regeln verstößt, kann vom Vorstand mit einem befristeten Spielverbot belegt oder in gravierenden Fällen entsprechend der Satzungsbestimmungen aus dem Verein ausgeschlossen werden.

– Der Vorstand –

Platzordnung

– Gültig ab Mai 2022 –

Ergänzend zur Spielordnung weist der Vorstand aus gegebenem Anlass auf folgende Platzordnung hin:

§1 Plätze, die mit dem Schild „Platz gesperrt“ gekennzeichnet sind oder auf denen das Netz heruntergelassen ist, sind nicht bespielbar.

§2 Die Tennisplätze dürfen nur in Tennisschuhen betreten werden. Insbesondere ist das Spielen mit Noppenschuhen o.ä. strikt verboten.

§3 Auf den Tennisplätzen darf ausschließlich Tennis gespielt werden (kein Fußball o.ä.).

§4 Vor Beginn des Spiels muss der Platz, sofern er zu trocken ist, mit der Beregnungsanlage oder mit dem Schlauch bewässert werden, und zwar so, dass der Sand leicht rot wird, aber möglichst keine Pfützen entstehen. Bei extremer Trockenheit (Staubbildung) ist der Platz ggf. auch während des Spiels zwischendurch kurz erneut zu bewässern.

§5 Wenn sich Pfützen auf dem Spielfeld befinden (z.B. nach einem Regenschauer), ist der Platz nicht bespielbar.

§6 Beim Spielen ggf. entstehende Löcher, Unebenheiten oder Rillen auf dem Platz sind möglichst bereits während, auf jeden Fall aber direkt nach dem Spiel mit den Schuhen oder dem zur Verfügung stehenden Gerät wieder zu glätten und festzustampfen. 

§7 Nach Ende des Spiels ist der Platz mit dem Schleppnetz oder dem Besen komplett (bis zur Umzäunung) abzuziehen. Außerdem sind danach die Linien mit den bereitstehenden Besen frei zu kehren. Bei extremer Trockenheit und gleichzeitigem Wind empfiehlt es sich, die Plätze vor dem Abziehen nochmals kurz anzufeuchten.

§8 Anweisungen der Platzwarte oder von Vorstandsmitgliedern betreffend die Nutzung der Tennisplätze sind zu befolgen.

– Der Vorstand (2. Mai 2022) –